
Nach der Hochzeit ändern Sie Ihren Namen bei: Einwohnermeldeamt für Personalausweis (37€), Führerscheinstelle (25€), Reisepass (60€), Bank, Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherungen sowie allen Vertragspartnern wie Telefon, Strom und Internet. Die Kosten betragen insgesamt 122€ für alle drei Dokumente (Stand 2025). Hier die komplette Checkliste mit Fristen und benötigten Unterlagen.
Wichtig: Richtige Reihenfolge beachten
Ändern Sie zuerst Ihren Personalausweis beim Einwohnermeldeamt. Mit dem neuen Ausweis ändern Sie dann alle anderen Dokumente und Verträge. Der neue Personalausweis dient als Nachweis für alle weiteren Änderungen. Diese Reihenfolge spart Zeit und vermeidet doppelte Behördengänge, da viele Stellen den aktualisierten Ausweis als Beleg verlangen.
Behörden und amtliche Dokumente
Diese Änderungen sind gebührenpflichtig und erfordern einen persönlichen Termin bei der zuständigen Behörde.
| Stelle | Kosten (DE) | Kosten (AT) | Kosten (CH) | Bearbeitungszeit | Benötigte Dokumente |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalausweis | 37€ | 75,90€ | — | 2-4 Wochen | Heiratsurkunde Original, biometrisches Foto, alter Ausweis |
| Reisepass | 60€ | 75,90€ | CHF 140 | 3-4 Wochen | Heiratsurkunde Original, biometrisches Foto, alter Pass |
| Führerschein | 25€ | 70,30€ | CHF 33 | 2-3 Wochen | Heiratsurkunde, neuer Personalausweis, alter Führerschein |
| Fahrzeugschein | 12€ | 20€ | CHF 50 | 1-2 Wochen | Neuer Ausweis, alter Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil I |
Personalausweis ändern: So geht's
Beantragen Sie den neuen Personalausweis beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts. Sie benötigen die Heiratsurkunde im Original, ein biometrisches Passfoto und Ihren alten Ausweis. Die Gebühr von 37€ ist sofort fällig. Der neue Ausweis wird nach 2-4 Wochen zur Abholung bereit sein (Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2024)1.
Wichtig: Sie können bereits vor Erhalt des neuen Ausweises eine Bescheinigung über die Namensänderung erhalten. Diese nutzen Sie für zeitkritische Änderungen wie Flugbuchungen.
Führerschein und Fahrzeugpapiere
Ändern Sie Ihren Führerschein erst nach Erhalt des neuen Personalausweises. Die Führerscheinstelle benötigt den aktualisierten Ausweis als Nachweis. Kosten: 25€, Bearbeitungszeit 2-3 Wochen. Bei der Zulassungsstelle ändern Sie den Fahrzeugschein für 12€ zusätzlich. Beide Änderungen erfolgen meist am selben Termin (Kraftfahrt-Bundesamt, 2024)2.
Finanzen und Banking
Alle Finanzinstitute ändern Ihren Namen kostenlos. Die Änderung erfolgt innerhalb von 3-5 Werktagen nach Vorlage der Unterlagen.
| Institution | Benötigte Unterlagen | Kosten | Änderungsweg |
|---|---|---|---|
| Bank/Girokonto | Heiratsurkunde Kopie, neuer Ausweis Kopie | Kostenlos | Online, per Post oder Filiale |
| Kreditkarte | Über Bank automatisch | Kostenlos | Neue Karte wird zugesandt |
| PayPal | In Account-Einstellungen | Kostenlos | Online im Profil |
| Depot/Brokerage | Heiratsurkunde Kopie | Kostenlos | Kundenservice kontaktieren |
| Bausparkasse | Heiratsurkunde Kopie | Kostenlos | Per Post oder Online |
Bank und Kreditkarten
Informieren Sie Ihre Bank schriftlich oder persönlich über die Namensänderung. Reichen Sie eine Kopie der Heiratsurkunde und des neuen Personalausweises ein. Die Bank ändert alle Konten, Karten und Vollmachten automatisch. Neue Kreditkarten erhalten Sie innerhalb von 7-10 Werktagen. Online-Banking-Zugänge bleiben aktiv, nur der angezeigte Name ändert sich (Bundesverband deutscher Banken, 2024)3.
PayPal, Klarna und digitale Zahlungsdienste
Ändern Sie Ihren Namen in den Kontoeinstellungen von PayPal, Klarna oder anderen Diensten. Laden Sie eine Kopie der Heiratsurkunde hoch. Die Änderung wird innerhalb von 24-48 Stunden aktiviert. Alte Zahlungsmethoden bleiben verknüpft.
Versicherungen
Alle Versicherungen müssen über Ihre Namensänderung informiert werden. Die Änderung ist kostenlos und erfolgt zum nächsten Versicherungsjahr.
| Versicherungsart | Änderungsweg | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Schriftlich mit Heiratsurkunde | Neue Versichertenkarte wird automatisch zugesandt |
| Haftpflichtversicherung | Per E-Mail oder Online | Prüfen Sie, ob Partnertarif günstiger ist |
| Kfz-Versicherung | Online oder telefonisch | Bei gemeinsamer Nutzung: Partnerrabatt prüfen |
| Lebensversicherung | Schriftlich mit beglaubigter Kopie | Bezugsrecht ggf. auf Ehepartner ändern |
| Hausratversicherung | Per E-Mail | Bei Zusammenzug: Doppelversicherung vermeiden |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Schriftlich | Name und ggf. Begünstigte aktualisieren |
| Rechtsschutzversicherung | Online oder schriftlich | Familientarif oft günstiger |
Krankenversicherung
Informieren Sie Ihre Krankenkasse innerhalb von 4 Wochen nach der Hochzeit über die Namensänderung. Gesetzliche Krankenkassen senden automatisch eine neue Versichertenkarte zu. Bei privaten Kassen ändern Sie zusätzlich alle Policen. Die Änderung ist gebührenfrei (GKV-Spitzenverband, 2024)4.
Prüfen Sie gleichzeitig, ob eine Familienversicherung für Ihren Partner möglich ist. Das kann bis zu 200€ monatlich sparen.
Arbeit und Steuern
Der Arbeitgeber ändert Ihren Namen in allen Systemen nach Vorlage der Heiratsurkunde. Die Änderung betrifft Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Steuerklasse.
Arbeitgeber informieren
Reichen Sie der Personalabteilung eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde ein. Diese ändert: Arbeitsvertrag, Lohnsteuer-Bescheinigung, Sozialversicherungsnummer (bleibt gleich, aber Name wird angepasst), betriebliche Altersvorsorge, E-Mail-Adresse und Namensschild. Die Änderung erfolgt zum nächsten Abrechnungsmonat.
Steuerklasse und Finanzamt
Nach der Hochzeit können Sie die Steuerklasse wechseln. Steuerklasse III/V ist bei unterschiedlich hohen Gehältern vorteilhaft, IV/IV bei ähnlichen Einkommen. Beantragen Sie den Wechsel beim Finanzamt mit der Heiratsurkunde. Der neue Steuerbescheid wird automatisch auf den neuen Namen ausgestellt (Bundesministerium der Finanzen, 2024)5.
Die Änderung beim Finanzamt erfolgt automatisch, wenn Ihr Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt. Kontrolieren Sie nach 2-3 Monaten Ihre Lohnabrechnung.
Rentenversicherung und Sozialversicherung
Die Rentenversicherung ändert Ihren Namen automatisch über die Meldung Ihres Arbeitgebers. Ihre Rentenversicherungsnummer bleibt identisch. Nur der gespeicherte Name wird angepasst. Sie müssen nichts selbst veranlassen.
Alltag und Verträge
Diese Änderungen erfolgen kostenlos, erfordern aber Ihre aktive Meldung an jeden Vertragspartner.
| Vertragsart | Änderungsweg | Durchschnittliche Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| Telefon/Handy | Online-Kundenportal oder Hotline | 1-3 Werktage |
| Internet/DSL | Online oder Kundenservice | 3-5 Werktage |
| Strom/Gas | Online, per E-Mail oder Post | 5-7 Werktage |
| GEZ (Rundfunkbeitrag) | Online auf rundfunkbeitrag.de | Sofort |
| Streaming (Netflix, Spotify) | In Account-Einstellungen | Sofort |
| Fitness-Studio | Persönlich oder schriftlich | Zum nächsten Monatsersten |
| Mitgliedschaften | Je nach Verein unterschiedlich | 1-4 Wochen |
Telefon, Internet und Energie
Ändern Sie Ihren Namen bei Telefon-, Internet- und Energieanbietern im Online-Kundenportal oder per Anruf beim Kundenservice. Die meisten Anbieter benötigen keine Nachweise. Die Änderung erscheint auf der nächsten Rechnung. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Tarife zu vergleichen und zu wechseln.
GEZ und öffentlich-rechtliche Beiträge
Melden Sie die Namensänderung online auf rundfunkbeitrag.de. Nach Login tragen Sie den neuen Namen ein. Kein Nachweis erforderlich. Die Änderung ist sofort aktiv. Bei Zusammenzug mit dem Partner: Prüfen Sie, ob Sie einen Beitrag abmelden können. Pro Wohnung wird nur einmal gezahlt.
Streaming, Apps und Online-Konten
Ändern Sie Ihren Namen in den Kontoeinstellungen von Netflix, Spotify, Amazon, Google, Apple ID und allen anderen Online-Diensten. Die meisten Dienste verlangen keinen Nachweis. Aktualisieren Sie auch Ihre E-Mail-Signatur und Social-Media-Profile wie LinkedIn und Xing.
Regionale Unterschiede DACH
Die Namensänderung funktioniert in Deutschland, Österreich und Schweiz ähnlich, aber mit unterschiedlichen Kosten und Prozessen.
Deutschland
Personalausweis 37€, Reisepass 60€, Führerschein 25€. Beantragung beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts. Keine Frist für die Namensänderung, aber neuer Personalausweis sollte innerhalb 6 Wochen nach Änderung beantragt werden. Heiratsurkunde im Original vorlegen, beglaubigte Kopien reichen nicht.
Österreich
Personalausweis 75,90€, Reisepass 75,90€, Führerschein 70,30€. Beantragung bei der zuständigen Gemeinde oder Magistrat. Die Namensänderung wird im Zentralen Melderegister eingetragen. Keine Gebühren für die reine Namensänderung, nur für neue Dokumente (oesterreich.gv.at, 2024)6.
Besonderheit: In Österreich erhalten Sie eine Meldebestätigung mit neuem Namen kostenlos. Diese nutzen Sie für alle weiteren Änderungen.
Schweiz
Identitätskarte CHF 65, Reisepass CHF 140, Führerschein CHF 33. Beantragung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde. Die Namensänderung wird automatisch im kantonalen Einwohnerregister erfasst. Schweizer Bürger können zwischen deutschem Familienname und Allianzname wählen (ch.ch, 2024)7.
In der Schweiz dauern Bearbeitungszeiten länger: Identitätskarte 10 Tage, Reisepass 10-14 Tage.
Tipps für effiziente Namensänderung
Planen Sie 3-4 Monate für alle Änderungen ein. Beginnen Sie direkt nach der Hochzeit, um Fristen einzuhalten und Stress zu vermeiden.
Checkliste für optimale Vorbereitung
Besorgen Sie 5-10 beglaubigte Kopien der Heiratsurkunde beim Standesamt (ca. 10€ pro Kopie). Diese benötigen Sie für parallele Änderungen bei mehreren Stellen. Erstellen Sie eine Tabelle mit allen zu ändernden Stellen, Kontaktdaten und Status. Fotografieren Sie alle wichtigen Dokumente vor der Änderung als Backup.
Nutzen Sie Online-Formulare wo möglich. Viele Anbieter bieten digitale Änderungsmöglichkeiten, die schneller bearbeitet werden als Postweg. Bei wichtigen Dokumenten: Verschicken Sie Nachweise per Einschreiben mit Rückschein.
Häufige Fehler vermeiden
Ändern Sie nicht alle Dokumente gleichzeitig. Warten Sie auf den neuen Personalausweis, bevor Sie weitere Änderungen vornehmen. Vergessen Sie nicht digitale Konten: E-Mail-Adressen, Online-Banking, Soziale Medien, berufliche Profile und Shopping-Accounts müssen auch aktualisiert werden.
Prüfen Sie Ihre Unterschrift. Wenn Sie Ihren Namen ändern, überlegen Sie, ob Sie auch Ihre Unterschrift anpassen. Bei Bankkonten und Verträgen muss die Unterschrift übereinstimmen. Hinterlegen Sie die neue Unterschrift bei Ihrer Bank.
Dokumente die Sie NICHT ändern müssen
Geburtsurkunde, Schulzeugnisse, Hochschulabschlüsse, alte Arbeitsverträge und Mietverträge vor der Hochzeit behalten Ihren Geburtsnamen. Diese Dokumente bleiben rechtsgültig. Bei Bewerbungen: Erklären Sie die Namensänderung durch Heirat mit Vermerk auf dem Lebenslauf.
Sonderfälle und besondere Situationen
Nicht alle Namensänderungen verlaufen identisch. Hier die wichtigsten Sonderfälle.
Doppelname nach der Hochzeit
Ein Partner kann den gemeinsamen Ehenamen mit dem eigenen Geburtsnamen als Doppelnamen führen. Beispiel: Ehename ist "Müller", Sie heißen "Schmidt" - Sie können "Schmidt-Müller" oder "Müller-Schmidt" wählen. Der Doppelname muss bei der Eheschließung festgelegt werden. Nachträgliche Änderungen kosten Gebühren ab 255€.
Wichtig: Nur ein Partner kann den Doppelnamen führen. Der Doppelname wird nicht an Kinder vererbt. Kinder erhalten nur den Ehenamen.
Namensbeibehaltung
Sie können Ihren Geburtsnamen behalten. Dann führt jeder Partner seinen eigenen Namen weiter. Für gemeinsame Kinder müssen Sie einen der beiden Namen als Familiennamen festlegen. Diese Entscheidung gilt für alle weiteren Kinder.
Internationale Ehen
Bei Ehepartnern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit gelten die Namensrechte des gewählten Rechts. Sie können zwischen deutschem und ausländischem Namensrecht wählen. Lassen Sie sich vom Standesamt beraten. Die Anerkennung ausländischer Namen in Deutschland erfordert oft zusätzliche Nachweise und Übersetzungen.
Bei Umzug ins Ausland: Informieren Sie sich über die dortigen Namensregeln. Manche Länder erkennen Doppelnamen nicht an oder haben andere Konventionen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Namensänderung rückgängig machen? Ja, aber nur durch Scheidung oder erneute Namensänderung beim Standesamt (ab 255€ Gebühr). Nach Scheidung können Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
Was passiert bei Scheidung mit dem angenommenen Namen? Sie können den Ehenamen behalten oder zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren. Die Rückkehr zum Geburtsnamen ist kostenlos und jederzeit nach der Scheidung möglich.
Wie ändere ich meinen Namen im Ausland? Bei Wohnsitz im Ausland: Wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Diese stellen neue Dokumente aus. Bearbeitungszeit: 6-12 Wochen.
Muss ich meinen Reisepass sofort ändern? Nein, Sie können bis zum Ablaufdatum mit dem alten Reisepass reisen. Führen Sie die Heiratsurkunde mit, falls Kontrollen den Namensunterschied hinterfragen. Bei Flugbuchungen: Nutzen Sie den Namen aus dem gültigen Reisepass.
Was kostet die Namensänderung insgesamt? Mindestens 122€ (Personalausweis + Reisepass + Führerschein). Mit beglaubigten Kopien der Heiratsurkunde (10€ pro Stück) insgesamt ca. 150-180€.
Quellen und Referenzen
Footnotes
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat, Personalausweisgesetz: Gebühren und Bearbeitungszeiten, 2024. https://www.bmi.bund.de ↩
-
Kraftfahrt-Bundesamt, Führerscheinänderung bei Namensänderung, 2024. https://www.kba.de ↩
-
Bundesverband deutscher Banken, Namensänderung bei Bankkonten: Prozess und Fristen, 2024. https://bankenverband.de ↩
-
GKV-Spitzenverband, Änderung der Versichertendaten, 2024. https://www.gkv-spitzenverband.de ↩
-
Bundesministerium der Finanzen, Steuerklassenwechsel nach Heirat, 2024. https://www.bundesfinanzministerium.de ↩
-
Österreichisches Bundeskanzleramt, Namensänderung nach Eheschließung, 2024. https://www.oesterreich.gv.at ↩
-
Schweizerische Eidgenossenschaft, Namensführung nach Heirat, 2024. https://www.ch.ch ↩