
Für die standesamtliche Hochzeit in Deutschland benötigen Sie eine beglaubigte Geburtsurkunde (10-15€), einen gültigen Personalausweis, eine erweiterte Meldebescheinigung (8-12€) und bei Scheidung das Scheidungsurteil im Original.1 Die Gesamtkosten für alle Unterlagen liegen bei 60-120€, die Bearbeitungszeit beträgt 4-8 Wochen. Ausländische Partner brauchen zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis mit beglaubigter Übersetzung (Kosten: 100-300€).2
Die Beschaffung aller Dokumente sollte 6-8 Wochen vor der geplanten Anmeldung beim Standesamt beginnen. Manche Unterlagen wie Geburtsurkunden oder Scheidungsurteile aus dem Ausland können bis zu 12 Wochen Bearbeitungszeit erfordern.3 In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Anforderungen mit regionalen Besonderheiten bei Kosten und Gültigkeit.
Übersicht aller Unterlagen für die Hochzeit
Diese Tabelle zeigt alle erforderlichen Dokumente für die standesamtliche Trauung mit aktuellen Kosten und Gültigkeitsfristen (Stand 2025):
| Dokument | Woher | Kosten | Gültigkeit | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|---|---|
| Beglaubigte Geburtsurkunde | Standesamt Geburtsort | 10-15€1 | 6 Monate | 1-4 Wochen |
| Erweiterte Meldebescheinigung | Einwohnermeldeamt | 8-12€4 | 6 Monate | Sofort-3 Tage |
| Personalausweis/Reisepass | Bürgeramt | 37€/60€5 | Gültig am Termin | 2-6 Wochen |
| Ehefähigkeitszeugnis (Ausland) | Heimatbotschaft | 30-150€2 | 6 Monate | 2-8 Wochen |
| Scheidungsurteil (bei Scheidung) | Familiengericht | 0€ (Kopie)6 | Unbegrenzt | 1-2 Wochen |
| Sterbeurkunde (bei Verwitwung) | Sterbestandesamt | 10-15€7 | Unbegrenzt | 1-2 Wochen |
| Beglaubigte Übersetzung | Ermächtigter Übersetzer | 50-150€/Seite8 | Mit Originaldokument | 3-10 Tage |
Wichtig: Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Einfache Kopien werden nicht akzeptiert. Die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten gilt ab Ausstellungsdatum, nicht ab Anmeldung beim Standesamt.1
Geburtsurkunde – das wichtigste Dokument
Die beglaubigte Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument für die Eheschließung und muss von beiden Partnern vorgelegt werden.1 Sie erhalten diese ausschließlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht beim aktuellen Wohnort. Die Geburtsurkunde darf maximal 6 Monate alt sein, wobei manche Standesämter kulanter sind und ältere Dokumente akzeptieren.
Kosten nach Bundesland (2025):
- Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg: 12€
- Berlin, Hamburg, Hessen: 10€
- Sachsen, Thüringen, Brandenburg: 10-15€
- Österreich: 14-20€9
- Schweiz: 20-40 CHF10
Die Bestellung erfolgt schriftlich, online oder persönlich beim zuständigen Standesamt. Bei Online-Bestellung über Portale wie standesamt24.de dauert der Versand 3-7 Werktage, bei postalischer Bestellung rechnen Sie mit 2-4 Wochen.4 Sie benötigen für die Bestellung Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und die Namen Ihrer Eltern.
Sonderfälle:
- Bei Geburt im Ausland: Internationale Geburtsurkunde mit Apostille erforderlich (Kosten: 30-80€)2
- Bei Adoption: Adoptionsurkunde statt regulärer Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung: Zusätzlich Änderungsurkunde vorlegen
Bestellen Sie die Geburtsurkunde frühzeitig, da sie das zeitaufwendigste Dokument ist. Die meisten Standesämter bieten mittlerweile Online-Formulare an, was den Prozess erheblich beschleunigt.4
Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung
Die erweiterte Meldebescheinigung bestätigt Ihren aktuellen Wohnsitz und enthält zusätzliche Angaben zu Familienstand, Staatsangehörigkeit und früheren Eheschließungen.1 Im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung (5-8€) kostet die erweiterte Version 8-12€ und ist für die Eheanmeldung zwingend erforderlich.
Was steht in der erweiterten Meldebescheinigung:
- Aktuelle Adresse mit Einzugsdatum
- Familienstand (ledig, geschieden, verwitwet)
- Staatsangehörigkeit
- Religionszugehörigkeit (optional)
- Frühere Eheschließungen mit Datum und Ort
Die Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihres aktuellen Wohnortes. In den meisten Städten ist sie sofort erhältlich, einige Gemeinden benötigen 1-3 Werktage Bearbeitungszeit.4 Viele Kommunen bieten Online-Beantragung mit Zusendung per Post an (Aufpreis: 3-5€).
Regionale Besonderheiten:
- München, Frankfurt: Sofortausstellung nur mit Terminvereinbarung
- Berlin: Online-Bestellung über service.berlin.de möglich
- Hamburg: Versand innerhalb 24 Stunden bei Online-Antrag
- Österreich: Meldebestätigung beim Gemeindeamt, Kosten 10-15€9
- Schweiz: Wohnsitzbescheinigung bei der Einwohnerkontrolle, 15-30 CHF10
Die Gültigkeit beträgt in der Regel 6 Monate. Manche Standesämter akzeptieren die einfache Meldebescheinigung, wenn Sie am gleichen Ort geboren wurden und nie verheiratet waren – fragen Sie vorab nach.1
Personalausweis und Reisepass
Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.1 Das Dokument muss am Tag der Eheschließung noch gültig sein, nicht nur bei der Anmeldung. Prüfen Sie daher frühzeitig das Ablaufdatum und beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Ausweis.
Kosten und Bearbeitungszeiten (Deutschland 2025):
- Personalausweis: 37€ (unter 24 Jahre), 67€ (ab 24 Jahre)5
- Express-Personalausweis: +32€ (3-4 Werktage statt 2-4 Wochen)
- Reisepass: 60€ (unter 24 Jahre), 70€ (ab 24 Jahre)5
- Express-Reisepass: +32€ (3-4 Werktage)
Beantragen Sie den neuen Ausweis mindestens 8 Wochen vor der Hochzeit. In Großstädten kann die Bearbeitungszeit aufgrund hoher Nachfrage 6-8 Wochen betragen.5 Der Express-Service verkürzt die Wartezeit erheblich, kostet aber fast doppelt so viel.
Bei ausländischen Partnern: Ein gültiger Reisepass ist zwingend erforderlich (Personalausweis nur bei EU-Bürgern akzeptiert). Zusätzlich wird bei Nicht-EU-Bürgern ein Aufenthaltstitel für Deutschland verlangt (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis).2 Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den Hochzeitstermin hinaus gültig sein.
Sonderfälle: Scheidung, Verwitwung, Ausland
Bei früheren Ehen oder ausländischen Partnern sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Diese Sonderfälle verlängern die Bearbeitungszeit beim Standesamt erheblich, planen Sie daher 8-12 Wochen für die Anmeldung ein.1
Bei Scheidung
Geschiedene Partner müssen das rechtskräftige Scheidungsurteil oder den Scheidungsbeschluss im Original vorlegen.6 Eine beglaubigte Kopie wird nur akzeptiert, wenn das Original verloren gegangen ist. Das Dokument erhalten Sie beim Familiengericht, das die Scheidung ausgesprochen hat.
Was Sie brauchen:
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Scheidung im Ausland: Anerkennungsverfahren erforderlich (Kosten: 200-500€, Dauer: 3-6 Monate)6
- Bei mehrfacher Scheidung: Alle Scheidungsurteile in chronologischer Reihenfolge
Das Scheidungsurteil wird vom Standesamt einbehalten und im Eheregister vermerkt. Bewahren Sie daher eine beglaubigte Kopie für Ihre Unterlagen auf.6 Bei Scheidungen in der DDR vor 1990 gelten besondere Regelungen – kontaktieren Sie das Standesamt frühzeitig.
Bei Verwitwung
Verwitwete Partner benötigen die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners sowie die Heiratsurkunde der vorherigen Ehe.7 Beide Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
Beschaffung:
- Sterbeurkunde beim Sterbestandesamt (Kosten: 10-15€)
- Heiratsurkunde beim Standesamt der damaligen Eheschließung (12-15€)
- Bei Tod im Ausland: Internationale Sterbeurkunde mit Apostille (30-100€)7
Die Dokumente haben keine Gültigkeitsfrist, sollten aber aktuell sein. Manche Standesämter verlangen zusätzlich einen Nachweis, dass keine weiteren Ehen geschlossen wurden.1
Ausländischer Partner
Die Eheschließung mit einem ausländischen Partner erfordert ein Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of No Impediment), das bestätigt, dass der Partner nach dem Recht seines Heimatlandes heiraten darf.2 Dieses Dokument wird von der Botschaft oder dem Konsulat des Heimatlandes in Deutschland ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen:
- Ehefähigkeitszeugnis mit Apostille (Kosten: 30-150€, Dauer: 2-8 Wochen)2
- Beglaubigte Übersetzung durch ermächtigten Übersetzer (50-150€ pro Seite)8
- Geburtsurkunde des Heimatlandes mit Apostille
- Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
- Aufenthaltstitel für Deutschland (bei Nicht-EU-Bürgern)
Besonderheiten nach Land:
- USA: Affidavit in Lieu of Certificate of No Impediment (kostenlos bei US-Botschaft)
- UK: Certificate of No Impediment online beantragbar (65 GBP, 7-10 Tage)
- Türkei: Bekarlık Belgesi vom türkischen Konsulat (30€, 2-4 Wochen)
- Schweiz: Ledigkeitsbescheinigung vom Heimatort (20-40 CHF)10
Manche Länder stellen kein Ehefähigkeitszeugnis aus. In diesem Fall ist eine Befreiung beim Oberlandesgericht erforderlich (Kosten: 100-200€, Dauer: 4-8 Wochen).2 Das Standesamt informiert Sie über das genaue Verfahren.
Regionale Unterschiede im DACH-Raum
Die Anforderungen für die Eheschließung variieren zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz erheblich. Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede (Stand 2025):
| Kriterium | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Beglaubigte Kopie, max. 6 Monate alt1 | Original oder Auszug, max. 6 Monate9 | Familienschein, keine Frist10 |
| Meldebescheinigung | Erweiterte Meldebescheinigung (8-12€)4 | Meldebestätigung (10-15€)9 | Wohnsitzbescheinigung (15-30 CHF)10 |
| Anmeldegebühr | 40-80€1 | 60-90€9 | 100-200 CHF10 |
| Trauungsgebühr | 50-100€1 | 60-120€9 | 150-300 CHF10 |
| Wartezeit nach Anmeldung | Keine1 | Keine9 | 10 Tage Sperrfrist10 |
| Ehefähigkeitszeugnis | Bei ausländischem Partner2 | Bei ausländischem Partner9 | Immer bei ausländischem Partner10 |
| Trauzeugen | Optional | Optional seit 20179 | Optional seit 201310 |
Deutschland: Die Kosten und Anforderungen variieren stark nach Bundesland und Kommune. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Gebühren tendenziell höher (bis 120€ Gesamtkosten), während ostdeutsche Bundesländer oft günstiger sind (60-80€).1
Österreich: Seit 2017 sind Trauzeugen nicht mehr verpflichtend.9 Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor dem Termin erfolgen. In Wien und Salzburg sind die Gebühren höher als in ländlichen Regionen. Besonderheit: Das österreichische Ehevorbereitungsprotokoll ersetzt teilweise die Meldebescheinigung.
Schweiz: Die 10-tägige Sperrfrist zwischen Anmeldung und Trauung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verkürzt werden.10 Die Kosten variieren stark nach Kanton: Zürich und Genf verlangen 250-400 CHF Gesamtkosten, während ländliche Kantone wie Appenzell nur 150-250 CHF berechnen. Der Familienschein (Familienausweis) ersetzt die Geburtsurkunde und hat keine Gültigkeitsfrist.
Zeitplan: Wann welche Unterlagen besorgen
Eine strukturierte Planung verhindert Zeitdruck und Stress. Dieser Zeitplan zeigt, wann Sie welche Unterlagen beschaffen sollten:
6 Monate vor der Hochzeit:
- Personalausweis-Gültigkeit prüfen
- Bei Scheidung: Scheidungsurteil beim Familiengericht anfordern (Kosten: 0-20€, Dauer: 1-3 Wochen)6
- Bei ausländischem Partner: Kontakt zur Botschaft aufnehmen, um Anforderungen zu klären
4-5 Monate vor der Hochzeit:
- Beglaubigte Geburtsurkunde beim Geburtsstandesamt bestellen (10-15€, 1-4 Wochen)1
- Bei ausländischem Partner: Ehefähigkeitszeugnis bei der Botschaft beantragen (30-150€, 2-8 Wochen)2
- Abgelaufenen Personalausweis erneuern (37-67€, 2-6 Wochen)5
2-3 Monate vor der Hochzeit:
- Erweiterte Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt holen (8-12€, sofort)4
- Bei ausländischen Dokumenten: Beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen (50-150€/Seite, 3-10 Tage)8
- Beim Standesamt telefonisch nachfragen, ob alle Unterlagen komplett sind
6-8 Wochen vor der Hochzeit:
- Termin beim Standesamt zur Eheanmeldung vereinbaren
- Alle Unterlagen vollständig zusammenstellen und auf Gültigkeit prüfen
- Kopien aller Dokumente für eigene Unterlagen anfertigen
4-6 Wochen vor der Hochzeit:
- Eheanmeldung beim Standesamt (40-80€)1
- Dokumente vom Standesamt prüfen lassen (Bearbeitungszeit: 1-3 Wochen)
- Fehlende Unterlagen sofort nachreichen
2 Wochen vor der Hochzeit:
- Anmeldebestätigung und Terminurkunde abholen
- Ehevertrag zum Notartermin mitbringen (falls geplant)
- Unterlagen für Namensänderung vorbereiten (falls gewünscht)
Am Hochzeitstag:
- Gültige Ausweisdokumente für beide Partner mitbringen
- Trauzeugen benötigen ebenfalls gültige Ausweise (falls vorhanden)
Notfall-Puffer: Planen Sie immer 2-4 Wochen Puffer ein. Bei ausländischen Partnern oder komplizierten Fällen (mehrfache Scheidung, Dokumente aus dem Ausland) sollten Sie 12-16 Wochen vor dem Wunschtermin mit der Beschaffung beginnen.2
Quellen und Referenzen
Footnotes
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat, Personenstandsgesetz (PStG) – Eheschließung, 2024. https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/ ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13 ↩14 ↩15 ↩16
-
Auswärtiges Amt, Heirat in Deutschland – Rechtsvorschriften für ausländische Staatsangehörige, 2024. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/heirat ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10
-
Standesamt24, Geburtsurkunde online beantragen – Bearbeitungszeiten und Kosten, 2025. https://www.standesamt24.de ↩
-
Bundesverband der Standesbeamten Deutschlands, Gebührenordnung für standesamtliche Leistungen, 2024. https://www.standesbeamte.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
Bundesministerium des Innern, Ausweisgebühren 2025, Verordnung über Gebühren für Ausweise, 2024. https://www.personalausweisportal.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Bundesamt für Justiz, Scheidungsurteil – Anforderungen für Wiederverheiratung, 2024. https://www.bundesjustizamt.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Deutsche Rentenversicherung, Sterbeurkunde beantragen – Verwitwung und Wiederverheiratung, 2024. https://www.deutsche-rentenversicherung.de ↩ ↩2 ↩3
-
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), Gebührenordnung für beglaubigte Übersetzungen, 2024. https://bdue.de ↩ ↩2 ↩3
-
Republik Österreich, Eheschließung in Österreich – Erforderliche Dokumente, oesterreich.gv.at, 2024. https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat.html ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10
-
Schweizerische Eidgenossenschaft, Heiraten in der Schweiz – Voraussetzungen und Unterlagen, ch.ch, 2024. https://www.ch.ch/de/heiraten/ ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11