
Für die standesamtliche Hochzeit in Deutschland benötigen Sie vier Grunddokumente: gültigen Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (maximal 6 Monate alt), erweiterte Meldebescheinigung und ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis1. Die Anmeldung beim Standesamt ist frühestens 6 Monate vor dem Wunschtermin möglich. Die Gesamtkosten für alle Unterlagen liegen bei etwa 50-80 EUR für deutsche Paare, hinzu kommt die Anmeldegebühr von 60-110 EUR.
Je nach persönlicher Situation können weitere Dokumente erforderlich sein: Geschiedene benötigen das Scheidungsurteil, Verwitwete die Sterbeurkunde, ausländische Partner ein Ehefähigkeitszeugnis. Beginnen Sie mindestens 6 Monate vor der Hochzeit mit der Beschaffung aller Unterlagen – besonders bei internationalen Paaren kann dies mehrere Monate dauern.
Grundlegende Pflichtdokumente
Diese Dokumente benötigen alle Paare für die standesamtliche Trauung in Deutschland:
| Dokument | Gültigkeit | Wo besorgen | Kosten |
|---|---|---|---|
| Personalausweis/Reisepass | Muss am Hochzeitstag gültig sein | Bürgeramt/Einwohnermeldeamt | 37 EUR (Perso) / 70 EUR (Pass) |
| Beglaubigte Abschrift Geburtenregister | Max. 6 Monate | Standesamt des Geburtsortes | 12-15 EUR |
| Erweiterte Meldebescheinigung | Max. 14 Tage | Einwohnermeldeamt des Wohnortes | 10-15 EUR |
| Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand | Max. 14 Tage | Einwohnermeldeamt | 5-10 EUR |
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ist nicht dasselbe wie eine einfache Geburtsurkunde2. Sie enthält alle Änderungen (Namensänderungen, frühere Ehen) und wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt. Wurden Sie im Ausland geboren, benötigen Sie die Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung.
Die erweiterte Meldebescheinigung nach Bundesmeldegesetz (BMG) bestätigt Ihren aktuellen Wohnsitz und Familienstand. Sie darf bei manchen Standesämtern nur 14 Tage alt sein – erkundigen Sie sich vorher3.
Dokumente für besondere Situationen
Bei vorheriger Scheidung
Geschiedene Partner benötigen zusätzlich:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe, oder
- Eheurkunde plus rechtskräftiges Scheidungsurteil
Das Scheidungsurteil muss den Rechtskraftvermerk tragen. Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist das ausländische Urteil möglicherweise in Deutschland anzuerkennen – klären Sie dies mit dem Standesamt.
Bei Verwitwung
Verwitwete Partner benötigen:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Eheurkunde der vorherigen Ehe oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Bei gemeinsamen Kindern
Haben Sie gemeinsame voreheliche Kinder, benötigt das Standesamt:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Vaterschaftsanerkennung (falls der Vater nicht im Geburtenregister eingetragen ist)
- Ggf. Sorgerechtserklärung
Bei ausländischem Partner
Partner mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen umfangreichere Unterlagen4:
| Dokument | Hinweise |
|---|---|
| Ehefähigkeitszeugnis | Aus dem Heimatland, max. 6 Monate alt |
| Geburtsurkunde | Mit Apostille oder Legalisation |
| Beglaubigte Übersetzung | Von vereidigtem Übersetzer |
| Aufenthaltstitel | Visum/Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland |
| Ledigkeitsbescheinigung | Falls kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird |
Wichtig: Staaten wie USA, Großbritannien und einige asiatische Länder stellen kein Ehefähigkeitszeugnis aus. Hier genügt eine eidesstattliche Ledigkeitserklärung vor dem Konsulat.
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzungskosten liegen bei 30-80 EUR pro Dokument.
Kosten aller Unterlagen im Überblick
Gesamtkosten für deutsche Paare
| Kostenart | Betrag |
|---|---|
| Geburtsurkunden (2x) | 24-30 EUR |
| Meldebescheinigungen (2x) | 20-30 EUR |
| Anmeldegebühr Standesamt | 60-110 EUR |
| Gesamt | 104-170 EUR |
Zusatzkosten bei internationalen Paaren
| Kostenart | Betrag |
|---|---|
| Ehefähigkeitszeugnis | 20-100 EUR |
| Beglaubigte Übersetzungen (3-5 Dokumente) | 90-400 EUR |
| Apostille/Legalisation | 15-50 EUR pro Dokument |
| Zusatzkosten international | 125-550 EUR |
Die Kosten variieren je nach Herkunftsland des Partners erheblich. Partner aus EU-Staaten benötigen meist keine Apostille, da Urkunden gegenseitig anerkannt werden.
Regionale Unterschiede im DACH-Raum
Deutschland
In Deutschland ist die Anmeldung zur Eheschließung 6 Monate vor dem Wunschtermin möglich1. Trauzeugen sind optional – Sie können mit null, einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Die Anmeldegebühr liegt bei 60-110 EUR, wobei Großstädte wie München oder Hamburg tendenziell höhere Gebühren erheben.
Ab Mai 2025 gilt das neue Namensrecht: Beide Partner können künftig einen Doppelnamen führen, was bisher nur für einen Partner möglich war5.
Österreich
In Österreich gelten ähnliche Voraussetzungen mit einigen Unterschieden6:
- Staatsbürgerschaftsnachweis ist Pflicht (in Deutschland nur bei Zweifeln)
- Anmeldung bei jedem Standesamt in Österreich möglich
- Geburtsurkunden für im Inland Geborene unbegrenzt gültig
- Kosten: 100-200 EUR für Anmeldung und Trauung
Besonderheit: Bei ausländischen Partnern muss bereits bei der Anmeldung ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein, falls dieser die deutsche Sprache nicht ausreichend versteht.
Schweiz
Die Schweiz hat das strengste Verfahren im DACH-Raum7:
- Zwei Trauzeugen sind vorgeschrieben (in DE optional)
- Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt 3 Monate vorher
- Trauung muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Vorbereitung erfolgen
- Kosten: 300-400 CHF (ca. 315-420 EUR)
In der Schweiz werden Originaldokumente einbehalten und nicht zurückgegeben. Planen Sie daher genügend Exemplare ein.
| Aspekt | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Vorlaufzeit | 6 Monate | 6 Monate | 3 Monate |
| Trauzeugen | Optional (0-2) | Optional | 2 Pflicht |
| Kosten Anmeldung | 60-110 EUR | 100-200 EUR | 300-400 CHF |
| Dokumente-Gültigkeit | 6 Monate | 6 Monate (Ausland) | 6 Monate |
Timeline: Wann welches Dokument besorgen
Eine strukturierte Vorgehensweise verhindert Stress kurz vor der Hochzeit:
| Zeitpunkt | Aufgabe | Hinweise |
|---|---|---|
| 6 Monate vorher | Termin beim Standesamt anfragen | Beliebte Termine früh buchen |
| 5 Monate vorher | Geburtsurkunden beantragen | Bei Auslandsgeburt mehr Zeit einplanen |
| 5 Monate vorher | Ehefähigkeitszeugnis beantragen (falls nötig) | Dauert oft 2-3 Monate |
| 4 Monate vorher | Übersetzungen in Auftrag geben | Bei ausländischen Dokumenten |
| 3 Monate vorher | Scheidungsurteil/Sterbeurkunde besorgen | Falls zutreffend |
| 2 Wochen vorher | Meldebescheinigung holen | Darf nur 14 Tage alt sein |
| 1 Woche vorher | Alle Dokumente zusammenstellen | Kopien für eigene Unterlagen machen |
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Zu spät mit der Beschaffung beginnen
Viele Paare unterschätzen die Bearbeitungszeiten. Besonders das Ehefähigkeitszeugnis aus dem Ausland kann 2-3 Monate dauern. Beginnen Sie mindestens 6 Monate vor der Hochzeit mit der Dokumentenbeschaffung3.
Fehler 2: Einfache Geburtsurkunde statt beglaubigter Abschrift
Das Standesamt akzeptiert keine einfachen Kopien oder alte Geburtsurkunden. Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die alle Änderungen enthält und maximal 6 Monate alt ist.
Fehler 3: Meldebescheinigung zu früh besorgen
Die erweiterte Meldebescheinigung darf bei vielen Standesämtern nur 14 Tage alt sein. Besorgen Sie diese erst kurz vor dem Anmeldetermin, nicht Monate im Voraus.
Fehler 4: Übersetzungen von nicht-vereidigten Übersetzern
Nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern werden akzeptiert. Eine Übersetzung durch Bekannte oder Online-Dienste ist nicht gültig. Die Datenbank der Übersetzer finden Sie bei den Landgerichten.
Fehler 5: Keine Kopien für eigene Unterlagen
Das Standesamt behält alle Originale ein. Machen Sie vorher beglaubigte Kopien für Ihre eigenen Unterlagen – Sie benötigen diese später für Namensänderungen bei Bank, Arbeitgeber und Behörden.
Fehler 6: Apostille vergessen
Dokumente aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Apostille (Haager Übereinkommen) oder Legalisation durch die deutsche Botschaft. Ohne diese Beglaubigung sind die Dokumente in Deutschland nicht gültig.
Checkliste zum Ausdrucken
Nutzen Sie diese Checkliste, um den Überblick zu behalten:
Grunddokumente (alle Paare):
- Gültiger Personalausweis/Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand
Bei Scheidung:
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Bei Verwitwung:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
- Eheurkunde der vorherigen Ehe
Bei gemeinsamen Kindern:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Vaterschaftsanerkennung (falls erforderlich)
Bei ausländischem Partner:
- Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung
- Beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente
- Apostille/Legalisation
- Gültiger Aufenthaltstitel
Quellen und Referenzen
Footnotes
-
Hochzeitsplaza (2025), Unterlagen für die standesamtliche Trauung, https://www.hochzeitsplaza.de/trauung/standesamtliche-trauung-unterlagen ↩ ↩2
-
WeddyPlace (2025), Unterlagen für das Standesamt, https://www.weddyplace.com/magazin/unterlagen-fuer-das-standesamt/ ↩
-
Hamburg.de (2025), Checkliste rund um die Hochzeit, https://www.hamburg.de/service/heiraten-und-ehe/checkliste-1064606 ↩ ↩2
-
Weddingstyle (2025), Anmeldung zur Eheschließung: Alle Dokumente und wichtige Tipps, https://www.weddingstyle.de/anmeldung-zur-eheschliessung/ ↩
-
Bundesministerium der Justiz (2024), Reform des Ehenamensrechts, https://www.bmj.de/ ↩
-
Wien.gv.at (2025), Hochzeit am Wiener Standesamt, https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/lebensgemeinschaft/ehe/eheschliessung.html ↩
-
ch.ch (2025), Heiraten in der Schweiz, https://www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/heirat--konkubinat--partenariat/heiraten/ ↩