
Standesamt Deutschland: 0-4 Trauzeugen (optional seit 1998). Sie dürfen mit null bis zwei Trauzeugen pro Person heiraten. In Österreich gilt seit 2013 dieselbe Regel. Nur die Schweiz verlangt weiterhin genau 2 Trauzeugen für die Ziviltrauung. Bei kirchlichen und freien Trauungen gelten andere Regeln – hier der komplette Überblick für den deutschsprachigen Raum.1
Trauzeugen-Regeln im Überblick
Die Anzahl der erlaubten Trauzeugen hängt von der Art der Trauung und dem Land ab. Hier die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:
| Trauungsform | Pflicht? | Minimum | Maximum | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Standesamt Deutschland | Nein | 0 | 4 (2 pro Person) | Seit 1. Juli 1998 optional |
| Standesamt Österreich | Nein | 0 | 2 | Seit 1. November 2013 optional |
| Standesamt Schweiz | Ja | 2 | 2 | Weiterhin Pflicht nach ZGB |
| Katholische Kirche | Ja | 2 | 2+ | 2 Pflicht, weitere als Ehrenzeugen |
| Evangelische Kirche | Nein | 0 | beliebig | Üblich sind 2 |
| Freie Trauung | Nein | 0 | beliebig | Keine Einschränkungen |
Standesamtliche Hochzeit in Deutschland
Die Gesetzesänderung von 1998
Bis zum 30. Juni 1998 waren in Deutschland zwei Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung gesetzlich vorgeschrieben.2 Mit der Reform des Personenstandsrechts wurde diese Pflicht abgeschafft. Heute regelt § 1312 BGB, dass Brautpaare selbst entscheiden können, ob sie Trauzeugen benennen möchten.
Interessanter historischer Fakt: In der DDR gab es bereits seit 1955 keine Trauzeugen-Pflicht mehr. Nach der Wiedervereinigung wurden sie zunächst wieder eingeführt, bevor 1998 die gesamtdeutsche Regelung in Kraft trat.
Aktuelle Regelung in Deutschland
- Anzahl: 0-2 Trauzeugen pro Person (maximal 4 insgesamt)
- Volljährigkeit: Mindestens 18 Jahre alt
- Ausweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich
- Sprache: Muss der Zeremonie folgen können (Dolmetscher möglich)
- Unterschrift: Nur die offiziell benannten Trauzeugen unterschreiben die Heiratsurkunde
Die Trauzeugen haben bei der standesamtlichen Trauung keine gesetzlich festgelegten Pflichten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Eheschließung zu bezeugen und das Dokument zu unterschreiben.
Voraussetzungen für Trauzeugen
Wer in Deutschland Trauzeuge werden möchte, muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Volljährigkeit: Mindestens 18 Jahre alt
- Geschäftsfähigkeit: Keine Vormundschaft oder Betreuung in diesem Bereich
- Gültiger Ausweis: Personalausweis oder Reisepass
- Anwesenheit: Persönliche Anwesenheit bei der Trauung
- Sprachverständnis: Fähigkeit, der Zeremonie zu folgen
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle – auch Ausländer können problemlos als Trauzeugen fungieren. Wichtig ist nur, dass sie die Zeremonie verstehen. Bei Sprachbarrieren kann ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden.
Standesamtliche Hochzeit in Österreich
Regelung seit 2013
Österreich folgte dem deutschen Vorbild mit einiger Verzögerung. Seit dem 1. November 2013 sind Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung gemäß § 18 Abs. 3 Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013) nicht mehr vorgeschrieben.3
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Pflicht | Nein, seit 1. November 2013 |
| Anzahl | 0, 1 oder 2 Trauzeugen möglich |
| Mindestalter | 18 Jahre (volljährig) |
| Dokumente | Gültiger Reisepass oder Personalausweis |
Viele österreichische Brautpaare halten trotz der geänderten Rechtslage an der Tradition fest. Laut Standesämtern finden etwa 75% der Trauungen weiterhin mit zwei Trauzeugen statt.
Unterschiede zu Deutschland
Der wesentliche Unterschied: In Österreich können Sie maximal 2 Trauzeugen benennen, während in Deutschland bis zu 4 möglich sind (2 pro Person). Diese Regelung spiegelt die traditionellere Auslegung wider, nach der jeder Partner einen Trauzeugen mitbringt.
Standesamtliche Hochzeit in der Schweiz
Weiterhin Pflicht: 2 Trauzeugen
Die Schweiz ist der einzige deutschsprachige Staat, in dem Trauzeugen bei der Ziviltrauung weiterhin gesetzlich vorgeschrieben sind. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) verlangt die Anwesenheit von genau zwei Trauzeugen.4
Anforderungen in der Schweiz:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Anzahl | Genau 2 (nicht mehr, nicht weniger) |
| Alter | Mündig (18 Jahre) |
| Urteilsfähigkeit | Muss gegeben sein |
| Ausweis | Gültiger Reisepass oder Identitätskarte |
| Stellung | Von den Brautleuten selbst zu stellen |
Die Trauzeugen unterschreiben gemeinsam mit dem Brautpaar den Eintrag ins Eheregister. Die Ziviltrauung ist in der Schweiz öffentlich und findet immer vor einem Zivilstandsbeamten statt.
DACH-Vergleich im Detail
| Land | Gesetzliche Basis | Seit wann optional? | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Deutschland | § 1312 BGB | 1. Juli 1998 | Bis zu 4 Trauzeugen möglich |
| Österreich | § 18 Abs. 3 PStG 2013 | 1. November 2013 | Maximal 2 Trauzeugen |
| Schweiz | ZGB Art. 94 ff. | Weiterhin Pflicht | Genau 2 erforderlich |
Kirchliche Hochzeit
Katholische Kirche: 2 Trauzeugen Pflicht
In der römisch-katholischen Kirche sind zwei Trauzeugen für eine gültige Eheschließung zwingend erforderlich.5 Diese Regelung basiert auf dem Kirchenrecht (Can. 1108 und Can. 1116 CIC) und gilt weltweit.
Die Rolle der Trauzeugen in der katholischen Kirche:
- Sakramentszeugen: Sie bezeugen das Sakrament der Ehe
- Anwesenheitspflicht: Während der gesamten Trauzeremonie
- Unterschrift: Im Kirchenbuch und auf der Heiratsurkunde
- Religiöse Voraussetzung: Idealerweise getauft und gefirmt
Zusätzlich zu den zwei offiziellen Trauzeugen können Sie weitere Personen als Ehrenzeugen benennen. Diese haben eine symbolische Rolle, unterschreiben aber nicht die offiziellen Dokumente.
Evangelische Kirche: Keine Pflicht
Die evangelischen Landeskirchen in Deutschland schreiben keine Trauzeugen vor. Dennoch ist es üblich, zwei Trauzeugen zu benennen – einen pro Partner. Die genauen Regelungen können je nach Landeskirche variieren.
| Kirche | Trauzeugen Pflicht? | Übliche Anzahl |
|---|---|---|
| Evangelische Landeskirchen | Nein | 2 (üblich) |
| Freikirchen | Variiert | 0-2 |
| Orthodoxe Kirchen | Ja | 2 |
Andere Konfessionen
Bei islamischen Hochzeiten (Nikah) sind mindestens zwei Zeugen für eine gültige Eheschließung erforderlich. Bei einer orthodoxen Trauung werden ebenfalls traditionell zwei Trauzeugen (Koumbaros/Koumbara) benannt, die eine besondere spirituelle Rolle spielen.
Freie Trauung: Völlige Freiheit
Bei einer freien Trauung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der Trauzeugen – denn die freie Trauung hat keine rechtliche Bindung. Sie ist eine rein symbolische Zeremonie, die oft zusätzlich zur standesamtlichen Trauung gefeiert wird.
Kreative Möglichkeiten
Bei einer freien Trauung können Sie:
- Keine Trauzeugen haben
- Einen Trauzeugen pro Person wählen
- Mehrere Trauzeugen oder eine ganze Gruppe benennen
- Kinder als symbolische Trauzeugen einbinden
- Besondere Gäste wie Großeltern oder enge Freunde ehren
Viele Paare nutzen die freie Trauung, um mehr als zwei wichtige Personen in die Zeremonie einzubinden. Der freie Trauredner kann die Zeremonie entsprechend gestalten.
Symbolische Rolle
Auch wenn die Trauzeugen bei einer freien Trauung keine rechtliche Funktion haben, können sie wichtige symbolische Aufgaben übernehmen:
- Ringe überreichen
- Lesungen oder Fürbitten vortragen
- Gemeinsam ein Ritual durchführen (z.B. Sandzeremonie)
- Eine Rede halten
Praktische Tipps für die Trauzeugen-Wahl
Wen sollten Sie wählen?
Die Wahl der Trauzeugen ist eine persönliche Entscheidung. Bedenken Sie:
- Zuverlässigkeit: Die Person sollte pünktlich und organisiert sein
- Emotionale Nähe: Jemand, der Ihnen wirklich wichtig ist
- Verfügbarkeit: Die Person muss am Hochzeitstag definitiv anwesend sein
- Aufgabenbereitschaft: Traditionell übernehmen Trauzeugen auch organisatorische Aufgaben
Was wenn Sie mehr als 2 Trauzeugen möchten?
Sie haben mehrere beste Freunde und können sich nicht entscheiden? Hier einige Lösungen:
- Deutschland: Nutzen Sie die Möglichkeit, bis zu 4 Trauzeugen zu benennen (2 pro Person)
- Ehrenzeugen: Benennen Sie zusätzliche Ehrenzeugen ohne offizielle Funktion
- Freie Trauung: Planen Sie eine freie Zeremonie mit unbegrenzter Trauzeugen-Anzahl
- Verschiedene Aufgaben: Verteilen Sie besondere Rollen wie Ringträger oder Redner
Kurzfristiger Ausfall: Was tun?
Wenn ein Trauzeuge kurz vor der Hochzeit absagt:
| Land | Lösung |
|---|---|
| Deutschland | Einfach ohne den Trauzeugen heiraten oder spontan jemand anderen benennen |
| Österreich | Wie Deutschland – flexible Regelung |
| Schweiz | Dringend Ersatz finden – 2 Trauzeugen sind Pflicht |
Beim Standesamt können Sie oft noch am Tag der Trauung Änderungen vornehmen. Sprechen Sie im Zweifelsfall vorher mit dem Standesbeamten.
Fazit
Die Regelungen für Trauzeugen variieren stark je nach Land und Trauungsform. In Deutschland und Österreich haben Sie maximale Flexibilität: Von null bis vier (Deutschland) bzw. zwei (Österreich) Trauzeugen ist alles möglich. Die Schweiz hält an der traditionellen Pflicht von zwei Trauzeugen fest. Bei kirchlichen Trauungen in der katholischen Kirche sind grundsätzlich zwei Trauzeugen erforderlich.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bleibt die Wahl der Trauzeugen eine der bedeutsamsten Entscheidungen rund um Ihre Hochzeit. Wählen Sie Menschen, die Ihnen nahestehen und auf die Sie sich verlassen können.
Quellen und Referenzen
Footnotes
-
§ 1312 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch, Eheschließung, Bundesministerium der Justiz, 2024. ↩
-
Ehereformgesetz vom 4. Mai 1998, BGBl. I S. 833, Abschaffung der Trauzeugen-Pflicht, 1998. ↩
-
oesterreich.gv.at, Die Heirat – Standesamtliche Trauung, Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, 2024. https://www.oesterreich.gv.at ↩
-
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 94 ff., Eheschliessung, Bundesamt für Justiz, 2024. ↩
-
Codex Iuris Canonici (CIC), Can. 1108 und Can. 1116, Formvorschriften für die Eheschließung, Vatikan, 1983. ↩