Wie viele Trauzeugen darf man haben? Maximal 2

Beim Standesamt in Deutschland sind 0, 1 oder 2 Trauzeugen erlaubt – insgesamt, nicht pro Person. Vier Trauzeugen sind ein weit verbreiteter Irrtum. In Österreich gilt dieselbe Höchstzahl, die Schweiz verlangt weiterhin genau zwei.

8 Min. Lesezeit
Kevin HA
Kevin HA

Beim Standesamt in Deutschland sind 0, 1 oder 2 Trauzeugen erlaubt – niemals vier. § 1312 BGB zählt die Zeugen pro Eheschließung, nicht pro Person: „Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen."1 Österreich erlaubt ebenfalls höchstens zwei, die Schweiz verlangt weiterhin genau zwei. Hier der komplette Überblick für den deutschsprachigen Raum.

Trauzeugen-Regeln im Überblick

Die erlaubte Anzahl hängt von der Trauungsform und vom Land ab. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

TrauungsformPflicht?MinimumMaximumRechtsgrundlage
Standesamt DeutschlandNein02 insgesamt§ 1312 BGB, optional seit 1.7.1998
Standesamt ÖsterreichNein02 insgesamt§ 18 PStG 2013, weniger nur auf Erklärung beider Verlobter
Standesamt SchweizJa22Art. 102 ZGB – volljährig und urteilsfähig
Katholische KircheJa22Can. 1108 § 1 CIC – weitere nur als Ehrenzeugen
Evangelische KircheNein0keine VorgabeKeine festgeschriebene Funktion
Freie TrauungNein0keine VorgabeOhne Rechtswirkung

Trauzeugen-Check: Wie viele dürfen es sein?

Wählen Sie Land und Trauungsform – Sie sehen sofort, wie viele Trauzeugen erlaubt sind und ob Ihre Wunschperson unterschreiben darf.

Wo heiraten Sie?
Welche Trauung?

Erlaubte Anzahl Trauzeugen

Erlaubt sind 0, 1 oder 2 Trauzeugen – insgesamt, nicht pro Person. Vier Trauzeugen sind beim deutschen Standesamt nicht möglich.

Quelle: § 1312 BGB: „in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen“.

Darf Ihre Wunschperson Trauzeuge sein?

Wie alt ist die Person am Trautag?
Welches Ausweisdokument kann sie vorlegen?
Versteht sie die Sprache der Zeremonie?

Warum viele Paare an vier Trauzeugen glauben

Die Regel „ein Trauzeuge pro Person" ist ein Brauch, kein Gesetz. Traditionell bringt jeder Partner eine Vertrauensperson mit – daraus wird in Hochzeitsblogs schnell „zwei pro Person, also vier insgesamt". Das Gesetz sagt etwas anderes.

§ 1312 BGB spricht von Zeugen der Eheschließung, nicht von Zeugen der einzelnen Eheschließenden. Gezählt wird der Vorgang, nicht die Person. Auch die deutschsprachige Wikipedia formuliert es unmissverständlich: Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, „können von den Eheschließenden jedoch bis zu zwei benannt werden".2

Praktisch heißt das: Zwei enge Freundinnen der Braut und zwei des Bräutigams können nicht alle vier im Eheregister unterschreiben. Möglich sind zwei Unterschriften – die übrigen Personen binden Sie über Ehrenzeugen oder eigene Rollen ein.

Standesamtliche Hochzeit in Deutschland

Was § 1312 BGB genau sagt

Der Wortlaut ist kurz und eindeutig: „Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen."1 Drei Optionen stehen Ihnen offen – null, ein oder zwei Trauzeugen.

Diese Fassung gilt seit dem 1. Januar 2009. Eingeführt hat sie das Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19. Februar 2007.3 An der Höchstzahl von zwei Zeugen hat sich seither nichts geändert.

Die Gesetzesänderung von 1998

Bis zum 30. Juni 1998 waren zwei Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung vorgeschrieben. Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz – EheschlRG) vom 4. Mai 1998 hat die Pflicht abgeschafft; es trat am 1. Juli 1998 in Kraft.4

Das Standesamt Braunschweig formuliert die Folge amtlich: „Bei Eheschließungen sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich."5 Wer trotzdem welche möchte, kann „wahlweise ein oder zwei Trauzeugen" benennen.

Historischer Fakt: In der DDR gab es seit 1955 keine Trauzeugen mehr – die Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. November 1955 hatte sie gestrichen. Mit dem Wegfall des DDR-Rechts im Zuge der Wiedervereinigung wurden sie im Beitrittsgebiet zunächst wieder eingeführt, bevor 1998 die gesamtdeutsche Regelung folgte.2

Voraussetzungen für Trauzeugen

Wer in Deutschland Trauzeuge werden möchte, muss laut Standesamt Braunschweig drei Bedingungen erfüllen:5

  1. Volljährigkeit: mindestens 18 Jahre alt
  2. Ausweis: sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
  3. Sprache: der deutschen Sprache mächtig sein

Die Staatsangehörigkeit spielt dagegen keine Rolle – auch Personen ohne deutschen Pass können Trauzeugen sein. Ebenso wenig kommt es auf Geschlecht, Familienstand oder Verwandtschaftsgrad an: Eltern, Geschwister oder ein befreundetes Paar sind zulässig.

Beachten Sie, dass die Sprachbedingung nicht im BGB steht, sondern von den Standesämtern gehandhabt wird. Fragen Sie bei einer möglichen Sprachbarriere vorab bei Ihrem Standesamt nach, welche Lösung es akzeptiert.

Was Trauzeugen am Trautag mitbringen müssen

Das Wichtigste ist der gültige Ausweis – ohne ihn kann das Standesamt nicht feststellen, wer die Eheschließung bezeugt.5 Prüfen Sie das Ablaufdatum rechtzeitig: Ein abgelaufener Personalausweis ist der häufigste vermeidbare Stolperstein am Trautag.

Darüber hinaus haben Trauzeugen beim Standesamt keine gesetzlich festgelegten Pflichten. Ihre Aufgabe besteht darin, anwesend zu sein und im Eheregister zu unterschreiben. Alles Weitere – Rede, Organisation, Junggesellenabschied – ist Brauch, nicht Vorschrift. Was üblicherweise dazugehört, lesen Sie unter Was macht ein Trauzeuge bei der Hochzeit?.

Welche Unterlagen das Brautpaar selbst braucht, klärt unser Ratgeber Was zur standesamtlichen Hochzeit mitbringen? und die Übersicht der Unterlagen für die Hochzeit.

Standesamtliche Hochzeit in Österreich

Regelung seit 2013

Auch in Österreich sind höchstens zwei Trauzeugen möglich. Seit dem 1. November 2013 sind sie nicht mehr zwingend: § 18 Abs. 3 Personenstandsgesetz 2013 erlaubt die Trauung „ohne oder mit nur einem Zeugen".6

Der entscheidende Unterschied zu Deutschland steckt im Kleingedruckten: Der Regelfall bleibt die Trauung „in Gegenwart von zwei Zeugen" (§ 18 Abs. 2). Weniger als zwei geht nur, wenn beide Verlobte dies erklären – ein einseitiger Wunsch genügt nicht.

AspektRegelung
PflichtNein, seit 1. November 2013
Anzahl0, 1 oder 2 Trauzeugen
RegelfallZwei Zeugen (§ 18 Abs. 2 PStG 2013)
Weniger als 2Nur auf Erklärung beider Verlobter (§ 18 Abs. 3)

Das offizielle Portal oesterreich.gv.at fasst es knapp zusammen: „Es können ein, zwei oder auch keine Trauzeugen dabei sein."7

Mindestalter in Österreich: nachfragen

Weder § 18 PStG 2013 noch oesterreich.gv.at nennen ein Mindestalter für Trauzeugen. Viele Hochzeitsseiten behaupten pauschal „18 Jahre" – eine amtliche Quelle dafür liegt nicht vor. Klären Sie diesen Punkt vor der Anmeldung direkt mit Ihrem Standesamt, statt sich auf Blog-Angaben zu verlassen.

Standesamtliche Hochzeit in der Schweiz

Weiterhin Pflicht: genau 2 Trauzeugen

Die Schweiz ist der einzige deutschsprachige Staat, in dem Trauzeugen bei der Ziviltrauung zwingend sind. Art. 102 ZGB ist deutlich: „Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen statt."8

Anforderungen in der Schweiz:

KriteriumAnforderung
AnzahlGenau 2 – nicht mehr, nicht weniger
AlterVolljährig (mündig)
UrteilsfähigkeitMuss gegeben sein
StellungVon den Verlobten selbst mitzubringen

Der Kanton Aargau formuliert die Pflicht der Brautleute konkret: „Zur Trauung haben die Verlobten zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen."9 Ist eine sprachliche Verständigung nicht möglich, muss eine übersetzende Person beigezogen werden, die mit dem Paar nicht nah verwandt sein darf.

DACH-Vergleich im Detail

LandRechtsgrundlageSeit wann optional?Höchstzahl
Deutschland§ 1312 BGB1. Juli 19982 insgesamt
Österreich§ 18 PStG 20131. November 20132 insgesamt
SchweizArt. 102 ZGBWeiterhin PflichtGenau 2 erforderlich

Die Höchstzahl ist also im gesamten DACH-Raum dieselbe: zwei. Unterschiedlich ist nur, ob Sie darunter bleiben dürfen.

Kirchliche Hochzeit

Katholische Kirche: 2 Trauzeugen Pflicht

In der römisch-katholischen Kirche sind zwei Trauzeugen für eine gültige Eheschließung zwingend. Can. 1108 § 1 CIC bestimmt, dass nur jene Ehen gültig sind, die „unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen" geschlossen werden.10 Diese Regel gilt weltweit – in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen.

Die Rolle der Trauzeugen in der katholischen Kirche:

  • Sakramentszeugen: Sie bezeugen das Sakrament der Ehe
  • Anwesenheitspflicht: während der gesamten Trauzeremonie
  • Unterschrift: im Kirchenbuch
  • Ehrenzeugen: weitere Personen sind möglich, unterschreiben aber nicht

Muss der Trauzeuge katholisch sein?

Nein. Das Erzbistum Berlin beantwortet die Frage in seinen FAQ direkt: „Dazu müssen die Trauzeugen nicht katholisch sein, sondern nur die Trauung nachvollziehen und bezeugen können."11

Auch das Bistum Mainz trennt Wunsch und Vorschrift sauber: „Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist zur Trauzeugenschaft ein christliches Bekenntnis nicht."12 Can. 1108 CIC knüpft die Trauzeugenschaft an keine Taufe und keine Firmung.

Ein konfessionsloser bester Freund oder eine muslimische Schwester darf also katholisch Trauzeuge sein. Entscheidend ist allein, dass die Person der Zeremonie folgen und sie bezeugen kann. Was sonst noch nötig ist, steht in Was braucht man für die kirchliche Hochzeit?.

Altersgrenze: 14 kirchlich, 18 zivil

Für die katholische Trauung genügen 14 Jahre. Das Bistum Mainz schreibt: „Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben."12 Beim Standesamt gilt dagegen die Volljährigkeit.5

Daraus folgt eine Konstellation, die viele Paare überrascht: Ihre 16-jährige Patentochter darf in der Kirche Trauzeugin sein, im Standesamt aber nicht unterschreiben. Wer beides feiert, braucht dann für die Ziviltrauung eine andere Person – oder verzichtet dort ganz auf Trauzeugen. Den Ablauf der kirchlichen Trauung und den Ablauf im Standesamt beschreiben wir separat.

Evangelische Kirche: keine Pflicht

Die evangelischen Landeskirchen schreiben keine Trauzeugen vor. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern bringt den Unterschied auf den Punkt: „Während Trauzeugen beim Standesamt und in der katholischen Zeremonie einen klar definierten Part haben, gibt es in der evangelischen Kirche diese festgeschriebene Funktion nicht."13

Üblich sind trotzdem zwei Trauzeugen – einer pro Partner. Da die Ausgestaltung bei den Landeskirchen liegt, lohnt die Nachfrage in Ihrer Gemeinde.

Freie Trauung: völlige Freiheit

Bei einer freien Trauung gibt es keine Vorgaben zur Anzahl der Trauzeugen – denn die freie Trauung hat keine rechtliche Bindung. Sie ist eine symbolische Zeremonie, die die standesamtliche Trauung ergänzt, aber nicht ersetzt.

Kreative Möglichkeiten

Bei einer freien Trauung können Sie:

  • keine Trauzeugen haben
  • einen Trauzeugen pro Person wählen
  • mehrere Trauzeugen oder eine ganze Gruppe benennen
  • Kinder als symbolische Trauzeugen einbinden
  • besondere Gäste wie Großeltern ehren

Genau deshalb weichen viele Paare mit mehr als zwei engen Freunden auf die freie Trauung aus: Sie ist die einzige Form, in der die Zahl der Trauzeugen wirklich frei ist.

Symbolische Rollen

Auch ohne rechtliche Funktion können Trauzeugen bei der freien Trauung viel übernehmen:

  • Ringe überreichen
  • Lesungen oder Fürbitten vortragen
  • ein Ritual durchführen (z. B. Sandzeremonie)
  • eine Rede halten

Praktische Tipps für die Trauzeugen-Wahl

Wen sollten Sie wählen?

Die Wahl der Trauzeugen ist eine persönliche Entscheidung. Bedenken Sie:

  1. Zuverlässigkeit: Die Person sollte pünktlich und organisiert sein
  2. Emotionale Nähe: jemand, der Ihnen wirklich wichtig ist
  3. Verfügbarkeit: Die Person muss am Hochzeitstag anwesend sein
  4. Aufgabenbereitschaft: Traditionell übernehmen Trauzeugen auch organisatorische Aufgaben

Was, wenn Sie mehr als zwei Trauzeugen möchten?

Sie haben mehrere beste Freunde und können sich nicht entscheiden? Vier Trauzeugen sind beim Standesamt keine Option – diese Lösungen funktionieren stattdessen:

  • Ehrenzeugen benennen: zusätzliche Personen ohne rechtliche Funktion, die nicht unterschreiben, aber im Ablauf und in der Rede vorkommen
  • Rollen verteilen: Ringträger, Redner, Zeremonienmeister oder Verantwortliche für den Junggesellenabschied
  • Zwei Zeremonien nutzen: andere Personen im Standesamt als in der Kirche – kirchlich sind sogar 14-Jährige zugelassen
  • Freie Trauung planen: die einzige Form ohne Höchstzahl

Wie Sie sich bei den Ausgewählten revanchieren, zeigt unser Ratgeber Was schenkt man als Trauzeuge zur Hochzeit?.

Kurzfristiger Ausfall: Was tun?

Wenn ein Trauzeuge kurz vor der Hochzeit absagt:

LandLösung
DeutschlandOhne Trauzeugen heiraten oder spontan jemand anderen benennen
ÖsterreichWie Deutschland – ohne beide Zeugen müssen aber beide Verlobte die Erklärung abgeben
SchweizDringend Ersatz finden – zwei Zeugen sind Pflicht

Beim Standesamt sind Änderungen oft noch am Trautag möglich. Sprechen Sie im Zweifelsfall vorher mit dem Standesbeamten. Die anfallenden Kosten der standesamtlichen Trauung ändern sich dadurch nicht.

Fazit

Die Höchstzahl ist im gesamten DACH-Raum zwei – vier Trauzeugen gibt es beim Standesamt nicht. In Deutschland haben Sie die Wahl zwischen null, einem oder zwei Zeugen (§ 1312 BGB). Österreich erlaubt dieselbe Spanne, verlangt für weniger als zwei aber die Erklärung beider Verlobter. Die Schweiz hält an genau zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeugen fest.

Kirchlich sind in der katholischen Trauung zwei Trauzeugen Pflicht – katholisch sein müssen sie dafür nicht, und 14 Jahre genügen. Wer mehr Menschen einbinden möchte, arbeitet mit Ehrenzeugen, verteilt Rollen oder plant eine freie Trauung.

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bleibt die Wahl der Trauzeugen eine der bedeutsamsten Entscheidungen rund um Ihre Hochzeit. Wählen Sie Menschen, die Ihnen nahestehen und auf die Sie sich verlassen können.

Quellen und Referenzen

Footnotes

  1. § 1312 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch, Trauung; Eintragung in das Eheregister, Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1312.html 2

  2. Wikipedia, Trauzeuge – u. a. zur Höchstzahl nach § 1312 BGB und zur Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung (EheVO) vom 24. November 1955, GBl. DDR I S. 849. https://de.wikipedia.org/wiki/Trauzeuge 2

  3. dejure.org, § 1312 BGB – Fassung in Kraft seit 1. Januar 2009, eingeführt durch das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) vom 19. Februar 2007, BGBl. I S. 122. https://dejure.org/gesetze/BGB/1312.html

  4. Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz – EheschlRG) vom 4. Mai 1998, BGBl. I S. 833, in Kraft getreten am 1. Juli 1998. https://dejure.org/BGBl/1998/BGBl._I_S._833 und https://www.buzer.de/gesetz/5473/index.htm

  5. Stadt Braunschweig, Standesamt, Trauzeugen – amtliche Produktseite. https://www.braunschweig.de/vv/produkte/II/32/32_6/trauzeugen.php 2 3 4

  6. § 18 Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), Trauung, Abs. 2 und Abs. 3, Österreich. https://www.jusline.at/gesetz/pstg/paragraf/18

  7. oesterreich.gv.at, Die Heirat – Bundesministerium für Inneres / Digitales Amt. https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagen/Ich-werde-heiraten-bzw-gehe-eine-eingetragene-Partnerschaft-ein/die-heirat

  8. Art. 102 ZGB – Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Trauung. https://gesetzestexte.help.ch/zgb/artikel.cfm?art=Das_Eherecht&key=131

  9. Kanton Aargau, Ziviltrauung – Departement Volkswirtschaft und Inneres, Zivilstandswesen. https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/persoenliches-zivilstandswesen/zivilstandsfragen/ehe/ziviltrauung

  10. Codex Iuris Canonici (CIC), Can. 1108 § 1, Formvorschriften für die Eheschließung, Vatikan. https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro4_cann1108-1123_ge.html

  11. Erzbistum Berlin, Häufig gestellte Fragen – Heiraten. https://www.erzbistumberlin.de/feiern/heiraten/haeufig-gestellte-fragen/

  12. Bistum Mainz, Fragen zur Ehe. https://bistummainz.de/glaube/sakramente/ehe/fragen-zur-ehe/ 2

  13. Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Brauche ich Trauzeugen?. https://trauung.bayern-evangelisch.de/brauche-trauzeugen.php

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Trauzeugen darf man in Deutschland haben?
Maximal zwei. § 1312 BGB erlaubt die Eheschließung „in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen“ – gezählt wird pro Eheschließung, nicht pro Person. Sie haben also die Wahl zwischen null, einem oder zwei Trauzeugen. Mehr als zwei Personen können beim Standesamt nicht als Trauzeugen unterschreiben.
Darf man 4 Trauzeugen haben?
Nein, beim deutschen Standesamt nicht. Die verbreitete Regel „zwei pro Person“ ist ein Brauch, kein Gesetz: § 1312 BGB kennt nur ein oder zwei Zeugen insgesamt. Wer mehr Menschen einbinden möchte, benennt Ehrenzeugen ohne rechtliche Funktion oder feiert zusätzlich eine freie Trauung.
Braucht man Trauzeugen in Deutschland?
Nein. Seit dem 1. Juli 1998 sind Trauzeugen beim Standesamt freiwillig – das Eheschließungsrechtsgesetz hat die Pflicht abgeschafft. Sie können also ganz ohne Trauzeugen heiraten. Das Standesamt Braunschweig formuliert es amtlich: „Bei Eheschließungen sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich.“
Wie viele Trauzeugen in der Kirche?
In der katholischen Kirche sind genau zwei Trauzeugen Pflicht – Can. 1108 § 1 CIC verlangt die Eheschließung „vor zwei Zeugen“. Die evangelische Kirche schreibt keine vor: Dort haben Trauzeugen keine festgeschriebene Funktion. Üblich sind trotzdem zwei, einer pro Partner.
Muss der Trauzeuge katholisch sein?
Nein. Das Erzbistum Berlin stellt klar: „Dazu müssen die Trauzeugen nicht katholisch sein, sondern nur die Trauung nachvollziehen und bezeugen können.“ Auch das Kirchenrecht knüpft die Trauzeugenschaft an keine Taufe oder Firmung. Ein christliches Bekenntnis ist erwünscht, rechtlich aber nicht nötig.
Müssen Trauzeugen volljährig sein?
Beim Standesamt ja: Trauzeugen müssen volljährig sein und sich ausweisen können. Für die katholische Trauung reichen dagegen 14 Jahre – das Bistum Mainz verlangt nur, dass Trauzeugen „das 14. Lebensjahr vollendet haben“. Zivil und kirchlich gelten hier also unterschiedliche Altersgrenzen.
Kann man ohne Trauzeugen heiraten?
In Deutschland und Österreich ja. In Österreich müssen allerdings beide Verlobte ausdrücklich erklären, dass sie ohne oder mit nur einem Zeugen getraut werden möchten. Die Schweiz verlangt weiterhin zwei Trauzeugen für die Ziviltrauung. Bei einer freien Trauung gibt es keinerlei Vorgaben.
Wie viele Trauzeugen sind in Österreich und der Schweiz erlaubt?
In Österreich null, einer oder zwei: § 18 PStG 2013 sieht zwei Zeugen vor, erlaubt aber weniger, wenn beide Verlobte das erklären. In der Schweiz sind es genau zwei – Art. 102 ZGB verlangt „zwei volljährige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen“. Weniger geht dort nicht.
Darf ein Ausländer Trauzeuge sein?
Ja, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Person volljährig ist und sich ausweisen kann. Manche Standesämter verlangen zusätzlich, dass Trauzeugen der deutschen Sprache mächtig sind – das Standesamt Braunschweig etwa schreibt das ausdrücklich vor. Fragen Sie vorab nach.
Was ist der Unterschied zwischen Trauzeuge und Ehrenzeuge?
Trauzeugen bezeugen die Eheschließung rechtlich und unterschreiben im Eheregister. Ehrenzeugen haben eine rein symbolische Rolle ohne rechtliche Funktion und unterschreiben nichts. Genau darüber lassen sich mehr als zwei enge Freunde einbinden, obwohl das Gesetz nur zwei Trauzeugen zulässt.
Was, wenn ein Trauzeuge am Hochzeitstag krank wird?
In Deutschland und Österreich ist das kein Problem: Sie heiraten einfach ohne oder benennen spontan jemand anderen. In der Schweiz brauchen Sie kurzfristig Ersatz, weil zwei Zeugen zwingend sind. Sprechen Sie das Standesamt im Zweifel direkt am Trautag an.

Ressourcen nach Thema