
Beim Standesamt in Deutschland sind 0, 1 oder 2 Trauzeugen erlaubt – niemals vier. § 1312 BGB zählt die Zeugen pro Eheschließung, nicht pro Person: „Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen."1 Österreich erlaubt ebenfalls höchstens zwei, die Schweiz verlangt weiterhin genau zwei. Hier der komplette Überblick für den deutschsprachigen Raum.
Trauzeugen-Regeln im Überblick
Die erlaubte Anzahl hängt von der Trauungsform und vom Land ab. Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:
| Trauungsform | Pflicht? | Minimum | Maximum | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Standesamt Deutschland | Nein | 0 | 2 insgesamt | § 1312 BGB, optional seit 1.7.1998 |
| Standesamt Österreich | Nein | 0 | 2 insgesamt | § 18 PStG 2013, weniger nur auf Erklärung beider Verlobter |
| Standesamt Schweiz | Ja | 2 | 2 | Art. 102 ZGB – volljährig und urteilsfähig |
| Katholische Kirche | Ja | 2 | 2 | Can. 1108 § 1 CIC – weitere nur als Ehrenzeugen |
| Evangelische Kirche | Nein | 0 | keine Vorgabe | Keine festgeschriebene Funktion |
| Freie Trauung | Nein | 0 | keine Vorgabe | Ohne Rechtswirkung |
Trauzeugen-Check: Wie viele dürfen es sein?
Wählen Sie Land und Trauungsform – Sie sehen sofort, wie viele Trauzeugen erlaubt sind und ob Ihre Wunschperson unterschreiben darf.
Erlaubte Anzahl Trauzeugen
Erlaubt sind 0, 1 oder 2 Trauzeugen – insgesamt, nicht pro Person. Vier Trauzeugen sind beim deutschen Standesamt nicht möglich.
Quelle: § 1312 BGB: „in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen“.
Darf Ihre Wunschperson Trauzeuge sein?
Warum viele Paare an vier Trauzeugen glauben
Die Regel „ein Trauzeuge pro Person" ist ein Brauch, kein Gesetz. Traditionell bringt jeder Partner eine Vertrauensperson mit – daraus wird in Hochzeitsblogs schnell „zwei pro Person, also vier insgesamt". Das Gesetz sagt etwas anderes.
§ 1312 BGB spricht von Zeugen der Eheschließung, nicht von Zeugen der einzelnen Eheschließenden. Gezählt wird der Vorgang, nicht die Person. Auch die deutschsprachige Wikipedia formuliert es unmissverständlich: Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, „können von den Eheschließenden jedoch bis zu zwei benannt werden".2
Praktisch heißt das: Zwei enge Freundinnen der Braut und zwei des Bräutigams können nicht alle vier im Eheregister unterschreiben. Möglich sind zwei Unterschriften – die übrigen Personen binden Sie über Ehrenzeugen oder eigene Rollen ein.
Standesamtliche Hochzeit in Deutschland
Was § 1312 BGB genau sagt
Der Wortlaut ist kurz und eindeutig: „Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen."1 Drei Optionen stehen Ihnen offen – null, ein oder zwei Trauzeugen.
Diese Fassung gilt seit dem 1. Januar 2009. Eingeführt hat sie das Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19. Februar 2007.3 An der Höchstzahl von zwei Zeugen hat sich seither nichts geändert.
Die Gesetzesänderung von 1998
Bis zum 30. Juni 1998 waren zwei Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung vorgeschrieben. Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz – EheschlRG) vom 4. Mai 1998 hat die Pflicht abgeschafft; es trat am 1. Juli 1998 in Kraft.4
Das Standesamt Braunschweig formuliert die Folge amtlich: „Bei Eheschließungen sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich."5 Wer trotzdem welche möchte, kann „wahlweise ein oder zwei Trauzeugen" benennen.
Historischer Fakt: In der DDR gab es seit 1955 keine Trauzeugen mehr – die Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. November 1955 hatte sie gestrichen. Mit dem Wegfall des DDR-Rechts im Zuge der Wiedervereinigung wurden sie im Beitrittsgebiet zunächst wieder eingeführt, bevor 1998 die gesamtdeutsche Regelung folgte.2
Voraussetzungen für Trauzeugen
Wer in Deutschland Trauzeuge werden möchte, muss laut Standesamt Braunschweig drei Bedingungen erfüllen:5
- Volljährigkeit: mindestens 18 Jahre alt
- Ausweis: sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
- Sprache: der deutschen Sprache mächtig sein
Die Staatsangehörigkeit spielt dagegen keine Rolle – auch Personen ohne deutschen Pass können Trauzeugen sein. Ebenso wenig kommt es auf Geschlecht, Familienstand oder Verwandtschaftsgrad an: Eltern, Geschwister oder ein befreundetes Paar sind zulässig.
Beachten Sie, dass die Sprachbedingung nicht im BGB steht, sondern von den Standesämtern gehandhabt wird. Fragen Sie bei einer möglichen Sprachbarriere vorab bei Ihrem Standesamt nach, welche Lösung es akzeptiert.
Was Trauzeugen am Trautag mitbringen müssen
Das Wichtigste ist der gültige Ausweis – ohne ihn kann das Standesamt nicht feststellen, wer die Eheschließung bezeugt.5 Prüfen Sie das Ablaufdatum rechtzeitig: Ein abgelaufener Personalausweis ist der häufigste vermeidbare Stolperstein am Trautag.
Darüber hinaus haben Trauzeugen beim Standesamt keine gesetzlich festgelegten Pflichten. Ihre Aufgabe besteht darin, anwesend zu sein und im Eheregister zu unterschreiben. Alles Weitere – Rede, Organisation, Junggesellenabschied – ist Brauch, nicht Vorschrift. Was üblicherweise dazugehört, lesen Sie unter Was macht ein Trauzeuge bei der Hochzeit?.
Welche Unterlagen das Brautpaar selbst braucht, klärt unser Ratgeber Was zur standesamtlichen Hochzeit mitbringen? und die Übersicht der Unterlagen für die Hochzeit.
Standesamtliche Hochzeit in Österreich
Regelung seit 2013
Auch in Österreich sind höchstens zwei Trauzeugen möglich. Seit dem 1. November 2013 sind sie nicht mehr zwingend: § 18 Abs. 3 Personenstandsgesetz 2013 erlaubt die Trauung „ohne oder mit nur einem Zeugen".6
Der entscheidende Unterschied zu Deutschland steckt im Kleingedruckten: Der Regelfall bleibt die Trauung „in Gegenwart von zwei Zeugen" (§ 18 Abs. 2). Weniger als zwei geht nur, wenn beide Verlobte dies erklären – ein einseitiger Wunsch genügt nicht.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Pflicht | Nein, seit 1. November 2013 |
| Anzahl | 0, 1 oder 2 Trauzeugen |
| Regelfall | Zwei Zeugen (§ 18 Abs. 2 PStG 2013) |
| Weniger als 2 | Nur auf Erklärung beider Verlobter (§ 18 Abs. 3) |
Das offizielle Portal oesterreich.gv.at fasst es knapp zusammen: „Es können ein, zwei oder auch keine Trauzeugen dabei sein."7
Mindestalter in Österreich: nachfragen
Weder § 18 PStG 2013 noch oesterreich.gv.at nennen ein Mindestalter für Trauzeugen. Viele Hochzeitsseiten behaupten pauschal „18 Jahre" – eine amtliche Quelle dafür liegt nicht vor. Klären Sie diesen Punkt vor der Anmeldung direkt mit Ihrem Standesamt, statt sich auf Blog-Angaben zu verlassen.
Standesamtliche Hochzeit in der Schweiz
Weiterhin Pflicht: genau 2 Trauzeugen
Die Schweiz ist der einzige deutschsprachige Staat, in dem Trauzeugen bei der Ziviltrauung zwingend sind. Art. 102 ZGB ist deutlich: „Die Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen statt."8
Anforderungen in der Schweiz:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Anzahl | Genau 2 – nicht mehr, nicht weniger |
| Alter | Volljährig (mündig) |
| Urteilsfähigkeit | Muss gegeben sein |
| Stellung | Von den Verlobten selbst mitzubringen |
Der Kanton Aargau formuliert die Pflicht der Brautleute konkret: „Zur Trauung haben die Verlobten zwei mündige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen."9 Ist eine sprachliche Verständigung nicht möglich, muss eine übersetzende Person beigezogen werden, die mit dem Paar nicht nah verwandt sein darf.
DACH-Vergleich im Detail
| Land | Rechtsgrundlage | Seit wann optional? | Höchstzahl |
|---|---|---|---|
| Deutschland | § 1312 BGB | 1. Juli 1998 | 2 insgesamt |
| Österreich | § 18 PStG 2013 | 1. November 2013 | 2 insgesamt |
| Schweiz | Art. 102 ZGB | Weiterhin Pflicht | Genau 2 erforderlich |
Die Höchstzahl ist also im gesamten DACH-Raum dieselbe: zwei. Unterschiedlich ist nur, ob Sie darunter bleiben dürfen.
Kirchliche Hochzeit
Katholische Kirche: 2 Trauzeugen Pflicht
In der römisch-katholischen Kirche sind zwei Trauzeugen für eine gültige Eheschließung zwingend. Can. 1108 § 1 CIC bestimmt, dass nur jene Ehen gültig sind, die „unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen" geschlossen werden.10 Diese Regel gilt weltweit – in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen.
Die Rolle der Trauzeugen in der katholischen Kirche:
- Sakramentszeugen: Sie bezeugen das Sakrament der Ehe
- Anwesenheitspflicht: während der gesamten Trauzeremonie
- Unterschrift: im Kirchenbuch
- Ehrenzeugen: weitere Personen sind möglich, unterschreiben aber nicht
Muss der Trauzeuge katholisch sein?
Nein. Das Erzbistum Berlin beantwortet die Frage in seinen FAQ direkt: „Dazu müssen die Trauzeugen nicht katholisch sein, sondern nur die Trauung nachvollziehen und bezeugen können."11
Auch das Bistum Mainz trennt Wunsch und Vorschrift sauber: „Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen. Rechtlich notwendig ist zur Trauzeugenschaft ein christliches Bekenntnis nicht."12 Can. 1108 CIC knüpft die Trauzeugenschaft an keine Taufe und keine Firmung.
Ein konfessionsloser bester Freund oder eine muslimische Schwester darf also katholisch Trauzeuge sein. Entscheidend ist allein, dass die Person der Zeremonie folgen und sie bezeugen kann. Was sonst noch nötig ist, steht in Was braucht man für die kirchliche Hochzeit?.
Altersgrenze: 14 kirchlich, 18 zivil
Für die katholische Trauung genügen 14 Jahre. Das Bistum Mainz schreibt: „Trauzeugen müssen aber das 14. Lebensjahr vollendet haben."12 Beim Standesamt gilt dagegen die Volljährigkeit.5
Daraus folgt eine Konstellation, die viele Paare überrascht: Ihre 16-jährige Patentochter darf in der Kirche Trauzeugin sein, im Standesamt aber nicht unterschreiben. Wer beides feiert, braucht dann für die Ziviltrauung eine andere Person – oder verzichtet dort ganz auf Trauzeugen. Den Ablauf der kirchlichen Trauung und den Ablauf im Standesamt beschreiben wir separat.
Evangelische Kirche: keine Pflicht
Die evangelischen Landeskirchen schreiben keine Trauzeugen vor. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern bringt den Unterschied auf den Punkt: „Während Trauzeugen beim Standesamt und in der katholischen Zeremonie einen klar definierten Part haben, gibt es in der evangelischen Kirche diese festgeschriebene Funktion nicht."13
Üblich sind trotzdem zwei Trauzeugen – einer pro Partner. Da die Ausgestaltung bei den Landeskirchen liegt, lohnt die Nachfrage in Ihrer Gemeinde.
Freie Trauung: völlige Freiheit
Bei einer freien Trauung gibt es keine Vorgaben zur Anzahl der Trauzeugen – denn die freie Trauung hat keine rechtliche Bindung. Sie ist eine symbolische Zeremonie, die die standesamtliche Trauung ergänzt, aber nicht ersetzt.
Kreative Möglichkeiten
Bei einer freien Trauung können Sie:
- keine Trauzeugen haben
- einen Trauzeugen pro Person wählen
- mehrere Trauzeugen oder eine ganze Gruppe benennen
- Kinder als symbolische Trauzeugen einbinden
- besondere Gäste wie Großeltern ehren
Genau deshalb weichen viele Paare mit mehr als zwei engen Freunden auf die freie Trauung aus: Sie ist die einzige Form, in der die Zahl der Trauzeugen wirklich frei ist.
Symbolische Rollen
Auch ohne rechtliche Funktion können Trauzeugen bei der freien Trauung viel übernehmen:
- Ringe überreichen
- Lesungen oder Fürbitten vortragen
- ein Ritual durchführen (z. B. Sandzeremonie)
- eine Rede halten
Praktische Tipps für die Trauzeugen-Wahl
Wen sollten Sie wählen?
Die Wahl der Trauzeugen ist eine persönliche Entscheidung. Bedenken Sie:
- Zuverlässigkeit: Die Person sollte pünktlich und organisiert sein
- Emotionale Nähe: jemand, der Ihnen wirklich wichtig ist
- Verfügbarkeit: Die Person muss am Hochzeitstag anwesend sein
- Aufgabenbereitschaft: Traditionell übernehmen Trauzeugen auch organisatorische Aufgaben
Was, wenn Sie mehr als zwei Trauzeugen möchten?
Sie haben mehrere beste Freunde und können sich nicht entscheiden? Vier Trauzeugen sind beim Standesamt keine Option – diese Lösungen funktionieren stattdessen:
- Ehrenzeugen benennen: zusätzliche Personen ohne rechtliche Funktion, die nicht unterschreiben, aber im Ablauf und in der Rede vorkommen
- Rollen verteilen: Ringträger, Redner, Zeremonienmeister oder Verantwortliche für den Junggesellenabschied
- Zwei Zeremonien nutzen: andere Personen im Standesamt als in der Kirche – kirchlich sind sogar 14-Jährige zugelassen
- Freie Trauung planen: die einzige Form ohne Höchstzahl
Wie Sie sich bei den Ausgewählten revanchieren, zeigt unser Ratgeber Was schenkt man als Trauzeuge zur Hochzeit?.
Kurzfristiger Ausfall: Was tun?
Wenn ein Trauzeuge kurz vor der Hochzeit absagt:
| Land | Lösung |
|---|---|
| Deutschland | Ohne Trauzeugen heiraten oder spontan jemand anderen benennen |
| Österreich | Wie Deutschland – ohne beide Zeugen müssen aber beide Verlobte die Erklärung abgeben |
| Schweiz | Dringend Ersatz finden – zwei Zeugen sind Pflicht |
Beim Standesamt sind Änderungen oft noch am Trautag möglich. Sprechen Sie im Zweifelsfall vorher mit dem Standesbeamten. Die anfallenden Kosten der standesamtlichen Trauung ändern sich dadurch nicht.
Fazit
Die Höchstzahl ist im gesamten DACH-Raum zwei – vier Trauzeugen gibt es beim Standesamt nicht. In Deutschland haben Sie die Wahl zwischen null, einem oder zwei Zeugen (§ 1312 BGB). Österreich erlaubt dieselbe Spanne, verlangt für weniger als zwei aber die Erklärung beider Verlobter. Die Schweiz hält an genau zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeugen fest.
Kirchlich sind in der katholischen Trauung zwei Trauzeugen Pflicht – katholisch sein müssen sie dafür nicht, und 14 Jahre genügen. Wer mehr Menschen einbinden möchte, arbeitet mit Ehrenzeugen, verteilt Rollen oder plant eine freie Trauung.
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bleibt die Wahl der Trauzeugen eine der bedeutsamsten Entscheidungen rund um Ihre Hochzeit. Wählen Sie Menschen, die Ihnen nahestehen und auf die Sie sich verlassen können.
Quellen und Referenzen
Footnotes
-
§ 1312 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch, Trauung; Eintragung in das Eheregister, Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1312.html ↩ ↩2
-
Wikipedia, Trauzeuge – u. a. zur Höchstzahl nach § 1312 BGB und zur Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung (EheVO) vom 24. November 1955, GBl. DDR I S. 849. https://de.wikipedia.org/wiki/Trauzeuge ↩ ↩2
-
dejure.org, § 1312 BGB – Fassung in Kraft seit 1. Januar 2009, eingeführt durch das Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) vom 19. Februar 2007, BGBl. I S. 122. https://dejure.org/gesetze/BGB/1312.html ↩
-
Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts (Eheschließungsrechtsgesetz – EheschlRG) vom 4. Mai 1998, BGBl. I S. 833, in Kraft getreten am 1. Juli 1998. https://dejure.org/BGBl/1998/BGBl._I_S._833 und https://www.buzer.de/gesetz/5473/index.htm ↩
-
Stadt Braunschweig, Standesamt, Trauzeugen – amtliche Produktseite. https://www.braunschweig.de/vv/produkte/II/32/32_6/trauzeugen.php ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
§ 18 Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), Trauung, Abs. 2 und Abs. 3, Österreich. https://www.jusline.at/gesetz/pstg/paragraf/18 ↩
-
oesterreich.gv.at, Die Heirat – Bundesministerium für Inneres / Digitales Amt. https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagen/Ich-werde-heiraten-bzw-gehe-eine-eingetragene-Partnerschaft-ein/die-heirat ↩
-
Art. 102 ZGB – Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Trauung. https://gesetzestexte.help.ch/zgb/artikel.cfm?art=Das_Eherecht&key=131 ↩
-
Kanton Aargau, Ziviltrauung – Departement Volkswirtschaft und Inneres, Zivilstandswesen. https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/persoenliches-zivilstandswesen/zivilstandsfragen/ehe/ziviltrauung ↩
-
Codex Iuris Canonici (CIC), Can. 1108 § 1, Formvorschriften für die Eheschließung, Vatikan. https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro4_cann1108-1123_ge.html ↩
-
Erzbistum Berlin, Häufig gestellte Fragen – Heiraten. https://www.erzbistumberlin.de/feiern/heiraten/haeufig-gestellte-fragen/ ↩
-
Bistum Mainz, Fragen zur Ehe. https://bistummainz.de/glaube/sakramente/ehe/fragen-zur-ehe/ ↩ ↩2
-
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Brauche ich Trauzeugen?. https://trauung.bayern-evangelisch.de/brauche-trauzeugen.php ↩